Wichtige Info´s zu eBay (und anderen Auktionshäusern)

1. Einloggen:
Nach Möglichkeit nur über -SSL- (sichere Verbindung) einloggen. (Ist unbedingt empfehlenswert für alles, was mit Finanzen und Internet zu tun hat.) AxtiveX unbedingt deaktivieren, oder auf “Eingabeaufforderung" setzen! (Extras/Internetoptionen/Sicherheit/Internet/Stufe anpassen/...)

Thema 1 - Artikel kaufen:

2. Internet Artikelpreis:
Vor dem Gebot informieren, was der Artikel neu kostet. Manche bieten für einen Artikel mehr als nötig. Nähere Info´s erhalten Sie hier.
Bei größeren Summen sollten Sie vor Gebotsabgabe klären, ob der Verkäufer auch die Zahlung über ein Treuhandservice (Pkt.9) zulässt!

3. eBay Artikelpreis:
Interessant wäre auch, für welchen Betrag dieser Artikel bisher bei eBay verkauft wurde. Das lässt sich so herausfinden:
Die “Erweiterte Suche “ anklicken. Ihren Suchbegriff eingeben und einen Haken bei “Nur beendete Angebote” setzen. (Für diese Option müssen Sie sich angemeldet haben.) Anschließend werden Ihnen alle >beendeten< Auktionen für Ihren Artikel angezeigt und Sie sehen, welche Beträge bisher geboten wurden. Nun hat man eine ungefaire Vorstellung, wie hoch der Preis für Ihren Artikel ca. sein wird. Anschließend klicken Sie nochmals auf “Erweitete Suche”. Diesmal lassen Sie ohne Haken suchen. Im anschließenden Fenster werden alle noch >offenen< Auktionen angezeigt.
Bei größeren Summen sollten Sie vor Gebotsabgabe klären, ob der Verkäufer auch die Zahlung über ein Treuhandservice (Pkt.9) zulässt!

Neu:
4. gewünschten Artikel suchen:
“Das ist ja wohl kein Problem”, werden Sie sagen, aber sogar hier habe ich ein besonderes “Schmankerl” für Sie gefunden.
Der Trick: Tippfehler.
Stellen Sie sich vor, Sie suchen eine Kaffeemühle. (Sie glauben nicht, wie oft dieses Wort falsch getippt wurde.) Wenn Sie nun bei eBay “Kaffeehle” eintippen, wird eBay Ihnen auch nur “Kaffeehle” anzeigen! Sie können also nur bei den richtig eingegebenen Wörter (Auktionen) mitbieten. Die meisten wissen natürlich, wie Kaffeehle geschrieben wird. Was ist nun mit den Auktionen, wo sich der Anbieter vertippt hat und z. Bsp. Kaffemühle oder Kaffeemüle eingetippt hat? Diese Auktionen werden Sie nie sehen und dort auch nie mitbieten können, wenn Sie bei der eBay Suche das Wort richtig eingetippt haben! Aber gerade hier sind die wenigsten Mitbieter zu finden und somit sind solche Auktionen die “Schnäppchenrenner”! Es müsste also eine Suchmaschine geben, die nicht nur das richtige Wort sucht, sondern gleichzeitig auch alle möglichen Tippfehler!
Ich habe sie für Sie gefunden:


Suchbegriff Richtige Schreibweise miteinbeziehen

5. Produktbeschreibung:
Unbedingt genau durchlesen, auch wenn man "keine Zeit” dafür hat. Das Foto entspricht oftmals NICHT der Beschreibung! Bei Fragen sollte der Verkäufer per E-Mail angeschrieben und die Antwort abgewartet werden. Seriöse Verkäufer antworten meist noch am selben oder am nächsten Tag.

6. Versandkosten:
Manche verdienen mehr an den Versandkosten, als an dem Artikeln! Sie sollten einigermaßen angemessen sein.
Manchmal lassen sich Portokosten sparen, wenn mehrere Artikel bei dem selben Anbieter ersteigert werden.

7. Bewertungsprofil:
Das Bewertungsprofil des Verkäufers kann Aufschluss darüber geben, ob es sich um einen seriösen Verkäufer handelt. Leider werden negative Bewertungen aber nur selten abgegeben, aus Angst vor "Rache-Bewertungen". e-Bay unternimmt nichts dagegen und zieht sich aus der Verantwortung.
e-Bay: “Wir können ja nicht prüfen wer nun am Ende Recht hat....”:-(  Doch gibt es bei eBay eine gewisse “Sicherheit” gegen unseriöse Verkäufer. (Siehe Pkt.10.)
Tipp: Bei sog. Powerseller (ab 4stellige Bewertungen) handelt es sich meistens um Firmen. Wenn also in der Beschreibung ein Impressum zu finden ist, oder wenigstens ein Link dazu, so ist es mit großer Wahrscheinlichkeit eine seriöse Firma.

8. Bieten:
Nicht zu früh bieten, das treibt nur den Preis nach oben. Gebote sind bindend. Nur wer sich offensichtlich vertippt hat, kann sein Gebot wiederrufen. Das muss aber sofort geschehen.

9. Auktionsende:
Darauf achten, wann die Auktionen enden. (um Schnäppchen zu ergattern, am besten frühmorgens oder spätabends.)

10. Treuhandkonto:
Bei größeren Summen, nur die geprüften Konten wie z.Bsp. PayPal (kostenlos bis 500,-) oder iloxx (kostenpflichtig) als Treuhandkonto verwenden. (Es gibt sehr viele Treuhandbetrüger!) Mit wenigen Klicks hat man ein kostenloses Basiskonto z.Bsp. bei PayPal eingerichtet.
Das Verwenden eines Treuhandkontos ist nur notwendig, bei welchen, die noch gar keine, sehr wenige, oder schon einige negative Bewertungen haben, oder bei hohem Kaufpreis. Es ist immer problematisch nach dem Zuschlag, vom Kauf zurück treten zu wollen, weil der Verkäufer den Treuhandservice ablehnt, obwohl sie die Kosten (Iloxx) dafür übernehmen würden. Am besten vor Ihrer Gebotsabgabe klären!
Weitere Info´s zu Treuhandkonten gibt es hier. Dort werden auch viele unseriösen Treuhändler gelistet.

11. Rückgaberecht:
Viele gewerbliche Verkäufer (Anbieter) treten mittlerweile als Privatperson auf, um das Rückgaberecht zu umgehen. Oft zu erkennen daran, das sie schon über 4stellige Bewertungen haben. Daher überlegen Sie gut, ob Sie bei solchen mitbieten wollen. Ein Rückgaberecht bei Privatverkäufen gilt nur in besonderen Fällen. (z. Bsp. Artikel entspricht nicht der Beschreibung.)

12. Gewährleistung bei Privatverkäufer:
Auch Privatverkäufer unterliegen dem Verbraucherrecht! Doch das scheint dem meisten nicht bekannt zu sein! (So bieten viele Verkäufer großzügigerweise die Übernahme der ebay-Gebühren an. Wie großzügig!!!
Was sie nicht erwähnen:
Laut eBay-Richtlinien dürfen sie nämlich gar nicht, die Gebühren auf dem Käufer übertragen!
Weiter müssen alle Artikel die Verkauft werden, der Beschreibung entsprechen! Sollte dies nicht der Fall sein, handelt es sich um Betrug der rechtliche Schritte für den Verkäufer nach sich ziehen kann. Im Klartext: Sollte ein Handy als “neuwertig”, oder “kaum gebraucht” angeboten werden, kann man auch ein Handy im sauberen und guten Zustand erwarten, wenn in der Beschreibung nicht auf diesen Zustand hingewiesen wurde. Sollte das nicht der Fall, oder der Artikel sogar defekt sein, ohne das es in der Beschreibung erwähnt wird, sollte man vom Kauf zurück treten. Siehe Verbraucherrechte. (Gilt auch für den Privatkauf!) (Manchmal findet man Infos in den Bewertungen.)
Was die wenigsten wissen: Sollte man mit dem Kauf Pech gehabt haben, so ist es bei eBay möglich, sein Geld wenigstens teilweise zurück zu erhalten:
Auszug von eBay:
Für Käufer bietet das eBay-Sicherheitsteam darüber hinaus unbürokratischen Schadensausgleich bei Problemfällen. Wird ein bezahlter Artikel nicht oder falsch geliefert, können Sie als Käufer den eBay Standard-Käuferschutz beantragen. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie einen Ausgleich in Höhe von bis zu 200 Euro, abzüglich einer Selbstbeteiligung von 25 Euro. Mehr zum Thema”.

13. Gewährleistung bei gewerblichen Verkäufer:
Handelt der Verkäufer gewerblich, gilt die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren. Bei gebrauchten Artikeln kann der Verkäufer sie auf ein Jahr verkürzen. Der Käufer hat bei Mängeln zunächst Anspruch auf Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatzlieferung). Setzen Sie dafür eine angemessene (2 Wochen) Frist. Reagiert der Verkäufer nicht, können Sie vom Vertrag zurücktreten. Nähere Info´s finden Sie hier.

Thema 2 - Artikel verkaufen:

14. Verkauf von Software:
Beim Verkauf von Software sollten sie auf die Copyright´s der Hersteller achten! Z.Bsp.:
1. Linux-CD´s von Distributionen dürfen nicht mit Gewinn verkauft werden.
2. Microsoft-Software muss im “Vollen Umfang” d.h. CD, ProduktKey, Handbuch ect. (Liste für alle Microsoft-Produkte) verkauft werden, sonst drohen hohe Geldstrafen.
Microsoft Corporation in einer Mail vom 24.08.2005:
Produkte der Microsoft Corporation dürfen in der Regel nur als vollständiges Produkt veräußert oder in Verkehr gebracht werden. Zu einem vollständigen Produkt der Microsoft Corporation, und ein solches stellt eine „Software-Lizenz“ dar, gehören in der Regel das Handbuch (Manual), der Datenträger (CD-ROM), die EULA (welche auch online vorliegen kann) sowie die COA (Certificate of Authenticity).”
Weitere Hinweise zu diesem Thema.
Sollten Sie Microsoft-Produkte ohne COA verkaufen, müssen Sie mit hohen Geldstrafen rechnen! Auch eine angefertigte Sicherungskopie muss mit ausgeliefert oder vernichtet werden!
3. Schüler und Studentenversionen dürfen auch nur an solche verkauft werden.
Weitere Richtlinien für den Softwareverkauf bei eBay gibt es hier.

15. Beschreibung:
Listen Sie alles nötige in der Beschreibung auf. Besondere Gebrauchsspuren oder Hinweise auf Fehler sind sehr wichtig, um spätere Probleme zu vermeiden, auch wenn die Verkaufschancen dabei fallen könnten. Doch viele potenzielle Käufer werden Ihnen Ihre Fairness anrechnen.
Für höhere Verkaufschancen sollten auch faire Versandkosten angegeben werden. (Es gibt welche, die mehr an den Versandkosten verdienen, als an dem Artikel.)
“Ein Bild sagt mehr als tausend Worte”, doch verwenden Sie nur ein Bild des originalen Artikels! Unseriös sind Bilder mit mehreren Artikel, obwohl nur einer zum Verkauf angeboten wird! Auch sollten Sie keine Bilder von neuen Artikel reinstellen, wenn Ihr Artikel sichtbare Gebrauchsspuren aufweist. Zumindest sollten Sie dann deutlich darauf hinweisen. Als Händler sind Sie auf Ihrer Homepage verpflichtet ein Impressum anzugeben. So etwas wirkt auch in der Beschreibung seriös. Ist ja nicht so, das Sie etwas zu verbergen hätten!?

Neu:
16. Lieferpflicht:
Wenn auf Ihrer Auktion schon ein Gebot ist, können Sie zwar die Auktion unter bestimmten Umständen abbrechen, doch liefern müssen Sie trotzdem, oder Sie können zu Schadensersatz belangt werden! Der Höchstbietende zum Zeitpunkt des Abbruchs hat ein Anrecht auf diesen Artikel! So lautet das Urteil des Oberlandgerichts Oldenburg. (Urteil vom 28.Juli2005, Aktenzeichen: 8 U 93/05) “Angebote bei einem Auktionshaus (gilt nicht nur für eBay) sind verbindlich und nach Eingang von Geboten nur selten widerruflich.” Ein Abbruch ist also für Sie nur günstig, wenn der Höchstbieter kein Interesse an Ihrem Artikel mehr hat. Weitere Info´s finden Sie hier.

Thema kaufen/verkaufen wächst weiter und lebt auch von Ihren Hinweisen. Vielen Dank.

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